Anhang C. ConPresso-Lizenz

ConPresso-Lizenzvereinbarung [22.09.2005]

Bartels Schöne GmbH & Co. KG, Münster, Deutschland

1. Vorbemerkung:

Diese Lizenzvereinbarung bezieht sich auf das von Bartels.Schöne veröffentlichte Content Management System ConPresso. Die im weiteren verwendeten Bezeichnungen "ConPresso" bzw. "System" beinhalten alle Bestandteile des von Bartels.Schöne bereitgestellten Quelltextes, also den gesamten Inhalt der gelieferten Dateien, sowie alle darauf aufbauenden Arbeiten.

ConPresso ist eine urheberrechtlich geschützte Arbeit. Das Urheberrecht liegt bei der Bartels Schöne GmbH & Co.KG, Münster.

Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie ConPresso verwenden. Hinsichtlich der Nutzung von ConPresso wird zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung unterschieden. Bitte beachten Sie daher besonders Punkt 3 "Lizenz für kommerzielle Nutzung".

Sollten Sie Fragen zu dieser Lizenzvereinbarung haben, wenden Sie sich bitte an Bartels.Schöne unter info@conpresso.de. Weitere Informationen finden Sie auf der ConPresso-Website.

2. Einverständnis:

Sofern der Lizenznehmer mit dem Lizenzgeber von ConPresso, der Bartels Schöne GmbH & Co. KG, nicht schriftlich einen anders lautenden Lizenzvertrag abgeschlossen hat, erklärt er durch das Herunterladen, Installieren oder Anpassen von ConPresso ausdrücklich sein Einverständnis mit den Bestimmungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung.

Mit der Annahme des Lizenzvertrages gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung von ConPresso.

Sollte der Lizenznehmer einigen oder allen Bedingungen dieses Lizenzvertrages nicht zustimmen, ist ihm die Nutzung der Software nicht, auch nicht in Teilen gestattet.

3. Lizenz für kommerzielle Nutzung

Wird ConPresso nach einer Test- und Anpassungsphase als Ganzes oder in Teilen für kommerzielle Zwecke eingesetzt oder gegen ein Honorar für Dritte angepasst, muss vom Lizenznehmer eine "Lizenz zur kommerziellen Nutzung" erworben werden.

Eine "Lizenz zur kommerziellen Nutzung" ist über die ConPresso-Website zu beziehen.

4. Lizenzumfang:

Diese Kopie des Content Management Systems ConPresso ist für die Installation auf einem Webserver und für die Verwaltung eines ConPresso-Projektes vorgesehen. Wird ConPresso auf mehreren physischen Servern installiert oder werden auf einem physischen Server mehrere ConPresso-Projekte verwaltet, so wird eine entsprechende Anzahl an Lizenzen benötigt.

Der Betrieb einer unbegrenzten Anzahl von Websites (inkl. einer unbegrenzten Anzahl von Domains), die auf einem physischen Server in einem ConPresso-Projekt verwaltet werden, ist hingegen durch diesen Lizenzvertrag ausdrücklich gedeckt.

Es ist nicht erlaubt, ConPresso im Rahmen dieser Lizenz zu verleihen oder zu vermieten, als Grundlage für eigene Softwareprogramme zu verwenden oder weiterzulizensieren, es sei denn mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Lizenzgebers.

Lizenznehmern einer "Lizenz zur kommerziellen Nutzung" (siehe Punkt 3) wird hiervon abweichend der Weitervertrieb von ConPresso erlaubt.

Jegliche Rechte an ConPresso, die mit dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich an den Lizenznehmer übertragen werden, bleiben ausschließlich dem Lizenzgeber vorbehalten.

5. Gewährleistung

Dem Lizenznehmer wird ConPresso im Rahmen dieser Lizenz so wie es ist, ohne Gewährleistung, zur Verfügung gestellt. Es besteht keine Gewährleistung für das Programm, weder ausgedrückt oder unterstellt, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, etwaiger unterstellter Gewährleistungen, die sich auf Marktgängigkeit und Gebrauchsfähigkeit für einen bestimmten Zweck beziehen.

Für Lizenznehmer der "Lizenz zur kommerziellen Nutzung" (siehe Punkt 3) gewährleistet der Lizenzgeber gegenüber dem Lizenznehmer, dass die Software zum Übergabezeitpunkt dem dargestellten Leistungsumfang entsprechend einsatzfähig ist. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass ConPresso den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet.

Das gesamte Risiko für die Qualität und Performance des Systems verbleibt beim Lizenznehmer. Sollte sich ConPresso als fehlerhaft herausstellen, ist der Lizenznehmer für alle Kosten, die aus Dienstleistungen, Reparaturen und Verbesserungen resultieren, verantwortlich. In keinem Fall, außer wenn es durch geltendes Recht erforderlich oder schriftlich vereinbart ist, ist der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gegenüber haftbar für jedwede Schäden. Dies schließt alle allgemeinen, besonderen, zufälligen oder sonstigen Schäden ein, welche aus der Nutzung oder nicht möglichen Nutzung des Systems entstehen mögen. Es schließt ebenso Verluste von Daten (beispielsweise unsachgemäße oder fehlende Datensicherung durch den Lizenznehmer) oder die Bereitstellung von unrichtigen Daten mit ein, Verluste, die vom Lizenznehmer oder Dritten verursacht sind oder aus einem Fehler von ConPresso resultieren. Dies gilt auch dann, wenn der Benutzer oder jede andere Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

Der Lizenzgeber untersagt ausdrücklich den Einsatz von ConPresso in Anwendungen oder Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software nach menschlichem Ermessen körperliche Schäden oder Verletzungen mit Todesfolge nach sich ziehen können. Die Benutzung des Systems in einer solchen Umgebung geschieht auf eigene Gefahr. Jede Haftung seitens des Lizenzgebers für Schäden oder Verluste auf Grund derartiger unerlaubter Benutzung ist ausgeschlossen.

Für Streitigkeiten aus diesem Lizenzvertrag gilt der Gerichtsstand Münster (Westfalen), sofern der Lizenznehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches ist.

Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches materielles Recht Anwendung. Die Anwendung des Abkommens über den internationalen Kauf von Waren (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Vereinbarung stellt den vollständigen Vertrag zwischen den beiden Parteien dar und tritt an die Stelle aller früheren Verabredungen, Kaufverträge, Abmachungen und Vereinbarungen, es sei denn, der Lizenznehmer hat eine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit dem Lizenzgeber getroffen.

Copyright © 2002-2006

Bartels Schöne GmbH & Co. KG, Münster, Deutschland

Alle Rechte vorbehalten.