Die
Kontendefiniton, das Herz der Finanzverwaltung, ist möglichst präzise anzulegen.
Die Konten bilden die Grundlage für jede weitere Datenerfassung.
Bankinstitute sind weitgehend vorerfasst, können jedoch bei Bedarf beliebig
erweitert werden. Das gilt ebenso für Kontoarten und Gruppen. |